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Zentrale Vergleichsarbeiten in Brandenburg |
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Verfassung des Landes Brandenburg
Artikel 29. Recht auf Bildung. (1) Jeder hat das Recht auf Bildung. (2) Das Land ist verpflichtet, öffentliche Bildungseinrichtungen zu schaffen und berufliche Ausbildungssysteme zu fördern. (3) Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu den öffentlichen Bildungseinrichtungen, unabhängig von seiner wirtschaftlichen und sozialen Lage und seiner politischen Überzeugung. Begabte, sozial Benachteiligte und Menschen mit Behinderungen sind besonders zu fördern.
Artikel 30. Schulwesen. (3) Das Schulwesen muss Offenheit, Durchlässigkeit und Vielfalt der Bildungsgänge gewährleisten. (4) Für die Aufnahme in weiterführende Schulen sind neben dem Wunsch der Erziehungsberechtigten Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen des Schülers maßgebend. |
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Frage:
Sind die „Zentralen Vergleichsarbeiten“ verfassungskonform?
Rechtliche Bedenken:
Das Recht auf Bildung wird durch ein „Grundschulabitur“ beschnitten
Sozial schwache Schüler hatten deutlich schlechtere Ausgangsbedingungen, da Fachliteratur und Nachhilfeinstitute kostenintensiv sind
Die 15.000 getesteten Schüler hatten in diversen Punkten nicht die gleichen Ausgangsbedingungen:
Lehrer– und Schulqualität wirken sich direkt auf die Leistungen der Schüler aus - positiv wie aber auch negativ
Schulformen, Schulbücher und Lehrpläne weisen erhebliche Unterschiede auf
Verlief die Vorbereitung an allen Schulen optimal - oder übertrug sich die enorme Anspannung der Lehrkräfte mancherorts?
In „Einzelfällen“ mussten Zensuren der Mathematik-Arbeit nachträglich geändert werden. Wie kann bei einer Arbeit, bei der unglücklicherweise nur Endergebnisse zählen „Bewertungs-Unsicherheit“ bestehen?
Die Vergleichsarbeiten weichen vom Volumen, vom Aufgabenstil und bei den Bewertungskriterien deutlich von den üblichen Klassenarbeiten ab und haben einen für Grundschüler nicht vorgesehenen und somit unzumutbaren und unzulässigen Prüfungscharakter.
Das Selektionsinstrument „ZVA“ führt ernst gemeinte und begrüßenswerte Vergleichsarbeiten ad absurdum, da bisher zur Leistungsstanderhebung und Verbesserung der Schulqualität getestet wurde.
Die ZVA stellt somit einen Missbrauch dieser Kontrollfunktion dar, da Schüler folgenschwer für die Qualität ihrer Schulen benotet werden.
Nichts, dem Gerechtigkeit mangelt, kann moralisch sein.
Cicero |
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Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule
§ 5 - Grundsätze der Förderung
(5) Vergleichsarbeiten als diagnostische Testverfahren dienen der Feststellung des individuellen Lernstandes der Schülerinnen und Schüler, unterstützen die Lehrkräfte bei der Einschätzung ihrer Unterrichtsergebnisse und der Auswahl geeigneter Fördermaßnahmen. Sie werden nicht bewertet. |